Es passiert tagtäglich; hunderte von Autos werden aufgebrochen und die Wertsachen aus dem Auto mitgenommen. Persönliche Gegenstände, die aus dem Auto gestohlen werden und nicht ständig zum Fahrzeug gehören, werden in der Regel von der Hausratversicherung gedeckt. Damit die Versicherung den Schaden reguliert, muss das Auto ordnungsgemäß verschlossen sein. Darüber hinaus dürfen die Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Zum Verschließen des Fahrzeugs werden heute regelmäßig Schlüssel mit Funksendern verwendet. Kriminelle Autobanden verfügen heute über Geräte, die diese Funksender stören und/oder abfangen können, um später das betroffene Fahrzeug ohne physische Beschädigung öffnen zu können. Ob die Hausratsversicherung auch im Fall des sogenannten „Relay Attack“ zahlen muss, lesen Sie in diesem Beitrag.