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Hausarzt erhält keine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone

Hausarzt erhält keine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass ein Hausarzt keine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone erhält, um dort mit seinem Allradfahrzeug ohne Feinstaubplakette fahren zu können. Nach den Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung könne die Behörde den Verkehr von Fahrzeugen, die von Verkehrsverboten betroffen seien, von und zu bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liege, insbesondere wenn…

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