...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Aufklärungsobligenheit

Aufklärungsobligenheit nach Verkehrsunfall

Nach einem Unfall trifft den jeweiligen Unfallbeteiligen eine Aufklärungsobliegenheit gegenüber seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wird durch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verletzt. Im Ergebnis wird hierdurch der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zunächst leistungsfrei.
Eine Aufklärungspflichtobliegenheitsverletzung liegt bei einer Unfallflucht auch dann vor, wenn die Haftungslage eindeutig ist (BGH VersR 2002, 222).

Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg

Änderungen im Versicherungsrecht

Änderungen im Versicherungsrecht

Zum 01.01.2008 ist ein neues (reformiertes) Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurde die Klagefrist von 6 Monaten abgeschafft wonach der Versicherungsnehmer spätestens sechs Monate nach Ablehnung des Versicherers Klage erheben musste damit dieser nicht leistungsfrei wird.

Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg

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