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Anschlussflug verpasst – BGH spricht Passagieren Entschädigung zu

Anschlussflug verpasst – BGH spricht Passagieren Entschädigung zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Flugreisende, die ihren Anschlussflug verpassen und deshalb am Zielort mehr als drei Stunden später ankommen, einen Anspruch auf Entschädigung haben.Im vorliegenden Fall hat eine Frau geklagt und 600 € Entschädigung verlangt. Sie hatte einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da sich der Start in…

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