Einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums zufolge haben alle Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe ab dem 01.06.2011 einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die Mindestlohnverordnung verpflichtet alle Arbeitgeber zunächst bis zum 31.03.2013 einen Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe ist regional unterschiedlich und beträgt zwischen 6,53 € (Rheinland-Pfalz und neue Bundesländer) und 8,60 € (Baden-Württemberg).