2 Kommentare zu “Mietminderung”

  1. Eine Gewährung ist garnicht erforderlich. Die Miete verringert sich Kraft Gesetzes. Das einzige, was sie tun müssen, ist weniger Miete zu zahlen. Dabei müssen sie aber auch berücksichtigen, dass man sich der Gefahr einer Kündigung oder Klage aussetzen, wenn man die Mietzahlungen über das durch die Mängel gerechtfertigte Maß hinaus verringert.

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