Das VG Göttingen hat entschieden, dass die Halterin eines Rottweilers verpflichtet werden kann,   den Hund, der in der Vergangenheit mehrfach andere Hunde gebissen hat, außerhalb der Wohnung ständig mit einer maximal drei Meter langen Leine zu führen. Würde der Hund weiter wie bisher frei herumlaufen können, bestünde die konkrete Gefahr, dass erneut andere Hunde und vielleicht auch Menschen, und damit erhebliche Rechtsgüter, verletzt würden. Demgegenüber seien die Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin und die Belastung für ihren Hund durch den Leinenzwang gering, so das Gericht.

VG Göttingen, Beschluss vom 01.08.2011, Az.: 1 B 101/11