Das ist schon lange so, denkt man vielleicht! Nicht wirklich, denn die Reform aus dem Jahr 1969 stellte nichteheliche und eheliche Kinder nur dann gleich, wenn die Erben nach dem 01.07.1949 geboren waren. Diese Unterscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgrund einer Beschwerde aus dem Jahr 2009 für rechtswidrig erklärt, so dass der Gesetzgeber gezwungen war, das Gesetz zu ändern.