Nicht angepasste Altklauseln in Versicherungsverträgen sind unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die alten Versicherungsvertragsklauseln, die nicht an das neue Versicherungsrecht (ab 2008) angepasst wurden, unwirksam sind, wenn sie nach neuem Recht den Versicherten gegenüber den neuen Rechtslage schlechter stellen. An der alten Gesetzeslage ausgerichtete Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen widersprächen dem neuen Recht und seien deshalb unwirksam. Die hierdurch entstehende Vertragslücke…