Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach dem Verkehrsunfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass der Tatrichter sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel bei der Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall als Grundlage nehmen darf. Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage…