...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Reiserecht

Nazi-Sketche im Urlaub und Reisepreisminderung

Der Kläger hatte eine Woche Ägypten als Pauschalreise gebucht. In der Reise inbegriffen war eine kleine Bühnenshow am vorletzten Reisetag. Animateure sollten im Rahmen dieser Show die Begrüßungsrituale verschiedener Nationalitäten schauspielerisch durch den Kakao ziehen. Die deutsche Begrüßung wurde wie folgt dargestellt: Zwei Menschen gehen im Stechschritt aneinander vorbei. Dabei heben beide den linken Arm und rufen „Heil!“. Der Kläger fühlte sich durch diese Darstellung ausgegrenzt und verunglimpft und forderte einen Teil des Reisepreises zurück. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München (Pressemitteilung des AG München Nr. 30/11 v. 4. 7. 2011). Eine derartige Verunglimpfung störe das Wohlbefinden des Gastes für die Zeit während und nach der Aufführung. Für die letzten beiden Reisetage war deshalb eine Minderung von 20 % des auf die jeweiligen Tage entfallenden Reisepreises vorzunehmen.

Die Wegnahme eines Handtuchs von einer zu dieser Zeit unbenutzen Liege, um diese anderen Besuchern anzubieten, führe hingegen nicht zu einer Reisepreisminderung. Dies sei insbesondere auch dann der Fall, wenn das Handtuch zum Zwecke der Reservierung der Liege zurückgelassen wurde.

Rückerstattung der Kosten nach Flugstornierung

Eine Fluggesellschaft darf durch die Gestaltung Ihrer Rückerstattungsformulare ihre Kunden nicht davon abhalten bei stornierten Flügen Rückerstattungen zu verlangen.

In dem verhandelten Fall mussten die Kunden, die ihre Reise storniert haben, ein siebenseitiges Formular mit mehr als 50 Angaben ausfüllen und per Post ungeknickt und mit Original-Tickets zurücksenden. Außerdem wurde eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,50 € verlangt.

Die vielen Erfordernisse des Antrags seien ein erhebliches Hindernis für Fluggäste, ihr Geld zurück zu bekommen. Deshalb sei das Verhalten des Billigfliegers wettbewerbswidrig, so die Kölner Richter.

LG Köln Az.: 31 O 76/10

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