Kategorie: Mietrecht

Mieter muss den Einbau von Funkablesegeräten dulden

Mieter muss den Einbau von Funkablesegeräten dulden

Ein Vermieter plante, die Ablesegeräte für Wärme, Warm- und Kaltwasser in seinen Wohneinheiten durch moderen Funkablesegeräte auszutauschen. Diese würden es in Zukunft unnötig machen, die Wohnungen zwecks Ablesen der Verbrauchsstände zu betreten. Dennoch weigerte sich ein Mieter, dem Vermieter den erforderlichen Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Zu Unrecht, entschied nun der BGH. Einen Mieter…

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Fensterschmuck: Wie weit darf man als Mieter gehen?

Fensterschmuck: Wie weit darf man als Mieter gehen?

Das LG Chemnitz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mieter eine von außen sichtbare Kinderpiratenflagge in ein Fenster hing. Dem Landgericht stellte sich die Frage, ob diese Gestaltungsform womöglich gegen die vertraglichen Pflichten des Mieters verstieß oder ob sie noch vom Gebrauchsrecht des Mieters an der Mietwohnung gedeckt war. Der Vermieter berief…

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Vermieter darf das Rauchen nicht verbieten

Vermieter darf das Rauchen nicht verbieten

Ein Mieter aus Berlin minderte seine Miete weil er der Auffassung war, dass die Wohnung mit einem Mangel behaftet ist, weil sein Nachbar, ebenfalls ein Mieter im Haus, in seiner Wohnung raucht. Insbesondere dann, wenn die Wohnung des Nachbarn gelüftet wird, sei die Belästigung erheblich. Er verlange von seinem Vermieter, dass er dem Nachbarn das…

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Schadensersatzansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter verjähren erst nach drei Jahren

Schadensersatzansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter verjähren erst nach drei Jahren

Der BGH hat heute entschieden, dass die verkürzte Verjährungsfrist von sechs Monaten im Mietrecht nicht bei einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter gilt. Der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, so die Karlsruher Richter.  BGH, Urteil vom 29.06.2011 Az.: VIII ZR 349/10