...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Leser fragen

Kann ein Kind als Zeuge aussagen?

Mein 6-jähriger Sohn war letzte Woche Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls. Kann er jetzt als Zeuge vor dem Gericht aussagen?

Ein minderjähriges, nichtgeschäftsfähiges Kind kann grundsätzlich als Zeuge vernommen werden. Ein festes Alter, ab welchem ein Kind als Zeuge an einem Prozess teilnehmen darf, gibt es nicht. Einzige Voraussetzung ist, dass von ihm eine verständliche Aussage zu erwarten ist. Ob dies bei einem Sechsjährigen der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Gericht wird vermutlich das Kind hören wollen, wenn keine anderen Zeugen zur Verfügung stehen.   

Privates Surfen am Arbeitsplatz

Mein Chef hat mich erwischt, als ich während der Arbeit bei Ebay nach meinen Auktionen geschaut habe. Droht mir jetzt die Kündigung ?

Die private Nutzung des Internetanschlusses des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht erlaubt und stellt eine Leistungspflichtverletzung dar. Dennoch werden Sie wahrscheinlich keine Kündigung bekommen, weil der Arbeitgeber Sie grundsätzlich erstmal abmahnen muss. Dies gilt sogar auch dann, wenn er vorher die private Internetnutzung ausdrücklich verboten hat (LAG Rheinland Pfalz Az.: 6 Sa 682/09).

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