...auch für Nichtjuristen

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Klausel über Abschlussgebühren in AGB der Bausparkasse wirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in AGB einer Bausparkasse wirksam ist. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband ist der Ansicht, dass diese Klausel unwirksam sei, weil die Beklagte für die vereinnahmte Abschlussgebühr keine Leistung an die Neukunden erbringe, sondern damit lediglich ihre internen Vertriebskosten auf diese abwälze.

Die mit der Abschlussgebühr finanzierte Werbung neuer Kunden diene nicht nur dem Interesse der Bausparkassen, Gewinne zu erzielen. Sie liege auch im kollektiven Interesse der Bauspargemeinschaft. Die mit jedem Bausparvertrag bezweckte (zeitnahe) Zuteilung der Bausparsumme könne nur erfolgen, wenn dem Bausparkollektiv fortlaufend neue Mittel zugeführt werden, indem neue Kunden Einlageleistungen übernehmen, so der BGH.

BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: XI ZR 3/10

Schnee und Eis – Steu- und Räumpflichten – Wer muss was tun ?

Wer muss streuen und Schnee fegen?
Wo ist zu räumen und zu streuen?
Wann und wie oft muss gestreut und gekehrt werden?
Was ist bei Berufstätigkeit, Urlaub, Krankheit
Haftung und Versicherung ?

Deutscher Mieterbund e.V. hat auf all diese Fragen eine Antwort.

Führerschein mit 17 ab 2011 in ganz Deutschland

Der Bundesrat hat heute das begleitete Fahren beschlossen. 17-jährige Jugendliche dürfen ab 2011 nach bestandener Prüfung einen PKW führen, wenn sie von einem erwachsenen Autofahrer begleitet werden.

Der erwachsene Autofahrer muss mindestens 30 Jahre alt sein, eine fünfjährige Fahrpraxis vorweisen können und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Wer mit 17 alleine fährt und dabei erwischt wird, muss seinen Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommt ein Bußgeld und Verlängerung der Probezeit.

EU-Knöllchen werden bald beigetrieben

Knöllchen aus dem EU-Ausland, die mehr als 70 € betragen, werden bald auch in Deutschland vollstreckt. Die Regelung tritt wahrscheinlich noch vor Jahresende in Kraft.  

 Bis jetzt wurden Verkehrssünder bei Verstößen im Ausland (mit Ausnahme von Österreich) selten zur Kasse gebeten.Voraussetzung ist jedoch, dass der Bescheid in einer für den Bundesbürger verständlichen Sprache verfasst ist.

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