Klausel über Abschlussgebühren in AGB der Bausparkasse wirksam
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in AGB einer Bausparkasse wirksam ist. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband ist der Ansicht, dass diese Klausel unwirksam sei, weil die Beklagte für die vereinnahmte Abschlussgebühr keine Leistung an die Neukunden erbringe, sondern damit lediglich ihre internen Vertriebskosten auf diese abwälze. Die mit der Abschlussgebühr finanzierte…