Die Anzahl der Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt hat innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31% zugenommen. Der Bundesrat hat daher dem Gesetz zugestimmt, mit dem der Bundestag den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht hat. Das Gesetz soll Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Katastrophenschutzhelfer besser vor tätlichen Angriffen schützen. Es basiert auf einem Entwurf der Bundesregierung.