Die Gesundheit der Beschäftigten ist ein zentrales Gut – nicht nur aus menschlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. Unternehmen, die in die betriebliche Arbeitsmedizin und einen effektiven Arbeitsschutz investieren, profitieren langfristig: weniger krankheitsbedingte Ausfälle, höhere Motivation und ein besseres Betriebsklima. Gleichzeitig erfüllen sie ihre gesetzlichen Pflichten und reduzieren das Haftungsrisiko.
Doch was genau umfasst betriebliche Arbeitsmedizin? Und wie lässt sich ein wirksamer Arbeitsschutz konkret umsetzen?
Betriebliche Arbeitsmedizin: Mehr als nur die Pflichtuntersuchung
Die betriebliche Arbeitsmedizin ist ein Teil der präventiven Gesundheitsförderung im Unternehmen. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu erhalten, zu fördern und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Zentrale Akteure sind dabei die Betriebsärztinnen und -ärzte.
Sie unterstützen unter anderem bei:
der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen,
der Durchführung und Auswertung von Vorsorgeuntersuchungen (z.?B. Bildschirmarbeitsplatz, Lärm, Gefahrstoffe),
der Beratung zu Impfungen, ergonomischen Maßnahmen und Wiedereingliederung nach längerer Krankheit.
Dabei gilt: Die betriebsärztliche Betreuung ist keine freiwillige Leistung, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Arbeitsschutz: Verantwortung mit System
Arbeitsschutz bedeutet, Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Wichtige Elemente eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems sind:
Gefährdungsbeurteilung: Zentrales Instrument zur Erkennung von Risiken.
Schulungen und Unterweisungen: Regelmäßige Informationsangebote zu Gefahren und Schutzmaßnahmen.
Schutzausrüstung und technische Maßnahmen: Von der richtigen Beleuchtung bis zur persönlichen Schutzausrüstung.
Notfallmanagement: Klare Prozesse bei Unfällen oder Gesundheitsgefahren.
Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit
Neben dem Betriebsarzt spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) eine entscheidende Rolle. Sie berät Unternehmen bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und unterstützt bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen.
Diese Zusammenarbeit ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich verankert: Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz müssen Unternehmen Sifas bestellen – je nach Unternehmensgröße auch externe Fachkräfte.
Fazit: Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz gehören zusammen
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ohne Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz ist unvollständig. Beide Bereiche greifen ineinander und schaffen die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen, stärken nicht nur die Gesundheit ihrer Belegschaft – sie investieren in ihre Zukunftsfähigkeit.
Tipp: Nutzen Sie externe Dienste wie Betriebliche Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz bei Medic Assistance, wenn Ihnen intern das Know-how fehlt. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig.