Anspruch auf Nutzungsausfall beim Autokauf
Laut BGH besteht ein Schadensersatzanspruch für einen Nutzungsausfallschaden auch dann, wenn der Käufer aufgrund eines vom Verkäufer verschuldeten Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt (Urteil vom 14. April 2009 – VIII ZR 145/09). Der Entscheidung liegt ein Fall zu Grund, in dem ein Autohändler ein Fahrzeug mit einem für ihn erkennbaren Mangel verkauft hat. Der Käufer trat…