Abo-Falle im Internet ist gewerbsmäßiger Betrug
Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss entschieden, dass die Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen sind. Den Urherbern drohen damit Haftstrafen von mindesten sechs Monaten. Das Gericht hat die Angeschuldigten nicht verurteilt, sondern die Vorinstanz verpflichtet die Anklage zu verhandeln. „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller…