Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist vom Bundesrat gebilligt worden. Das Gesetz soll den Arbeitnehmern die Möglichkeit schaffen, die Pflege von Angehörigen in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren zu ermöglichen. Die Familienpflegezeit erfolgt auf vertraglicher Basis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Tragende Säule ist dabei die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts durch ein Bundesdarlehen.