Das Recht verständlich

...auch für Nichtjuristen

PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig

Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.

Ein PC mit Internetzugang, der privat bereitgehalten wird, ist rundfunkgebührenpflichtig, denn ein internetfähiger Rechner ist ein sog. „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, so das OVG für das Land NRW.

(Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)

Ist ein ausschließlich beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ? ?

Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist,  geht weiter !

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint ja. Auch außschließlich beruflich genutze PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn sie nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden. 

Urteil vom 19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922

Zugesagte Gewinne können auch im Heimatland eingeklagt werden

Der Europäische Gerichtshof hat erneut die Recht der Verbraucher gestärkt. Verspricht ein Unternehmer aus einem EU-Land einem Verbraucher in einem anderen Land der EU die Auszahlung eines Gewinns, so kann der Verbraucher diesen Gewinn nicht nur im Land des Absenders sonder auch in seinem Heimatland einklagen.
Die Zusage darf allerdings nicht von weiteren Bedingungen abhängig gemacht wurde. Eine zusätzliche Warenbestellung des Verbrauchers ist nicht notwendig.

(Urteil vom 14.05.2009, Az.: C-180/06)

Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Wohnflächenabweichung

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Mieter berichtigt ist, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn die vereinbarte Mietfläche erheblich (hier um 22,63%) von der tatsächlichen Fläche abweicht. 

(Urteil vom 29. April 2009 – VIII ZR 142/08)

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