Eigenbedarf geht vor
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass weder die lange Mitdauer noch der hohe Alter des Mieters eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters unzulässig macht. Zwar bedeutet es für einen 84 Jahre alten, zu 100 % schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mieter eine erhebliche Härte, aus dem Haus, in dem er seit 46 Jahren und aus der Wohnung, in der…