Monat: Juli 2011

Arbeitszimmer kann trotz privater Mitbenutzung steuerlich abgesetzt werden

Arbeitszimmer kann trotz privater Mitbenutzung steuerlich abgesetzt werden

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitszimmer trotz erheblicher privater Mitbenutzung grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden kann. Die Höhe der Absetzbarkeit richtet sich nach dem beruflichen Nutzungsgrad des Raumes. Zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung wurde die Revision zum BFH zugelassen. FG Köln, Urteil vom 19.05.2011 Az.: 10 K 4126/09  

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011

Ab heute gelten auch höhere Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.028,89 Euro (bisher 985,15 €) pro Monat. Dieser Betrag erhöht sich um 387,22 € für die erste Unterhaltspflichtige Person und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Hinweis: Seit einem Jahr besteht für die Schuldner die Möglichkeit die Girokonten in…

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