Keine Wettscheine an Hartz 4 – Empfänger
Das Landgericht Köln hat der Westdeutschen Lotterie GmbH vorerst untersagt, Wettscheine an Hartz 4 Empfänger zu verkaufen. Der Gesellschaft wurde von einem Konkurrenten aus Malta vorgeworfen, Wettscheine u.a. an Menschen mit geringen Einkünften (Hartz4-Empfänger) verkauft zu haben und damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Das Gericht sah…