Das Recht klar und verständlich
In: Allgemein
15 Aug 2011Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein staatliches Glücksspielunternehmen nicht auf öffentlichen Bussen mit den Aufschriften „Lotto – Guter Tipp“, “Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk“ sowie „Jeden Tag Gewinne bis 1 Million Euro -KENO die tägliche Zahlenlotterie“ für ihre Glücksspiele werben darf. Die Werbung verstößt gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sachlichkeitsgebot und ist deshalb [...]
Nein, ein Arzt darf nicht direkt werben. Gestattet sind lediglich sachlich bezogene Informationen wie z.B. Praxisschließung oder Übergabe oder eine Information über bevorstehenden Jahresurlaub.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Händler mit Lockvogelangeboten nur dann werben dürfen, wenn diese auch eine bestimmte Zeit vorrätig sind. Danach dürfen z.B. Flachbildschirme am Angebotstag nicht vor 14 Uhr, Lebensmittelangebote vor Ablauf des Angebotstags ausverkauft sein.
Das Landgericht Freiburg hat einer Elektrokette untersagt in ihrer Werbung nur durchschnittlich sparsame Geräte als „besonders energieeffizient“ zu bezeichnen.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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