Das Recht klar und verständlich
Die Verbraucher sollen in der Zukunft besser von ungewollten Anrufen geschützt werden. Schon nach geltendem Recht sind ungewünschte Anrufe, also Anrufe ohne ausdrückliche Zustimmung, verboten (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG).
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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