SchneeflockeDass das Zusatz-Verkehrsschild mit der Schneeflocke in Verbindung mit einem „Temposchild“ bei Schnee die Autofahrer vor Gefahren und zu schnellem Fahren warnen soll, dürfte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein. Doch gilt diese Warnung auch wenn es nicht schneit? Mit dieser Frage müsste sich das Oberlandesgericht Hamm kürzlich beschäftigen; Az. 1 RBs 1254/14.