Das Recht klar und verständlich
In: Verkehrsrecht
13 Mrz 2009Nach einem Verkehrsunfall kommen als Schadenspositionen insbesondere in betracht der Ersatz des Fahrzeugsschaden, der Ersatz der Gutachterkosten (soweit der Fahrzeugschaden ca. 850,00 € überschreitet), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, der Hausahltsführungsschaden (bei Verletzungen), Rechtsanwaltskosten, eine Kostenpauschale (die in der Regel mit 25,00 € ausgeglichen wird).
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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