Das Recht klar und verständlich
In: Mietrecht
17 Jul 2010Ein Vermieter hat seinem Wohnraummieter gekündigt, weil dieser mehrfach die Miete zu spät überwiesen habe, obwohl er bereits abgemahnt wurde. Keine Chance für den Vermieter, entschied nun der BGH (Urteil vom 13. Juli 2010 – VIII ZR 129/09). Die Miete wurde nämlich garnicht zu spät gezahlt. Denn nach der gesetzlichen Regelung des § 556b Abs. [...]
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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