Das Recht klar und verständlich
In: Verkehrsrecht
27 Jun 2010Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich den zur Wiederherstellung seines Fahrzeugs erforderlichen Geldbetrag ersetzt bekommen, also z.B. die durch ein Gutachten ermittelten (fiktiven) Reparaturkosten. Was hierbei erforderlich ist (also welche Reparaturkosten), richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ* [...]
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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