Das Recht klar und verständlich
In: Mietrecht
17 Jul 2010Der Mieter ist unauffindbar. Er wird von Verwandten als vermisst gemeldet. Die Mietzahlungen erfolgen folgerichtig auch nicht mehr. In so einer verfahrenen Situation muss man doch nach erfolgter fristloser Kündigung die Wohnung räumen dürfen, dachte sich der Vermieter.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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