Das Recht klar und verständlich
Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
Technorati Profile
BlogCatalog
Follow Us!