Das Recht klar und verständlich
Laut BGH besteht ein Schadensersatzanspruch für einen Nutzungsausfallschaden auch dann, wenn der Käufer aufgrund eines vom Verkäufer verschuldeten Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt (Urteil vom 14. April 2009 – VIII ZR 145/09).
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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