Das Recht klar und verständlich
Mit Beschluss vom 9. 7. 2009 – 10 U 959/08 – entschied das OLG Koblenz, dass das Zeugnis eines behandelnden Arztes grundsätzlich nicht dazu geeignet ist zu beweisen, dass eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist. Diese Beurteilung sei vielmehr durch einen Sachverständigen vorzunehmen.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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