Das Recht klar und verständlich
Ein Vermieter darf auch nach einer nicht angekündigten Modernisierung die Miete erhöhen. Die Ankündigungspflicht solle es dem Mieter lediglich ermöglichen, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Die Befugnis des Vermieters, die Kosten der Modernisierung auf den Mieter umzulegen solle dadurch nicht eingeschränkt werden, so der BGH in einer heute verkündeten Entscheidung.
In: Mietrecht
26 Mai 2010Ein Mieter muss eine Modernisierungsmaßnahme nicht dulden, wenn der Vermieter die Ankündigung nur mit einem einfachen Hinweis auf Energieeinsparung begründet. Der Vermieter müsse die Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen, z.B. durch Angabe des alten und neuen U-Wertes. Eine fehlende Ankündigung könne im Prozess zwar nachgeholt werden, müsse dann aber alle Anforderungen an eine wirksame Ankündigung erfüllen, so das [...]
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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