Das Recht klar und verständlich
Das Geld wird knapp und die Mieten sind hoch. Was liegt näher als aus den eigenen vier Wänden eine Wohngemeinschaft zu machen und so diesen Hauptkostenfaktor in deutschen Privathaushalten aufzuteilen. So oder so ähnlich könnte auch der Kläger folgender Klage vor dem BGH gedacht haben.
In: Mietrecht
9 Feb 2011Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter einer in schlechtem baulichem Zustand befindlichen Wohnung den Mietvertrag kündigen darf, wenn die Wohnung nicht mehr wirtschaftlich saniert werden kann. Dem Bestandsinteresse des Mieters überwiegt das Interesse des Eigentümers an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, so der BGH.
In der Entscheidung vom 14.12. 2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Vermieter von seinem Mieter auch für den Fall des Auszugs nicht verlangen kann, dass er die Wohnung komplett in Farbe „weiß“ streichen muss. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer [...]
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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