...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Mietminderung Seite 1 von 2

Darf man bei leisem Störgeräusch (Lärm) Miete mindern?

Darf man bei Lärm Miete mindernKonstanter Lärmspiegel ist in unserer Gesellschaft zum ständigen Begleiter geworden. Insbesondere dann wenn wir uns in den großen Städten bewegen, ist der Lärm nicht wegzudenken. Aber nicht nur dort sondern auch in den eigenen vier Wänden werden wir oft mit Lärm konfrontiert. Einer Studie des Deutschen Mieterbundes zufolge fühlen sich ein Drittel der Mieter von Lärm gestört. Deshalb stellt sich oft für Betroffene die Frage: wo fängt die Lärmbelästigung an und berechtigt der Lärm immer zur Mietminderung?

Unwirtschaftliche Heizung berechtigt nicht zur Mietminderung

Alte Heizung berechtigt nicht zur MietminderungHeizen war noch nie so teuer wie in den letzten Jahren. Trotz des milden Winters steigen die Kosten nach Berechnung des Mieterbundes -je nach Art der Heizung- um bis zu 8 Prozent. Noch schlimmer trifft es Mieter, die in Häusern mit alten, nicht individuell einstellbaren Heizungsanlagen wohnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Betroffene Mieter müssen noch wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Hier drängt sich zwangsläufig die Frage: Liegt in diesem Fall ein Mietmangel vor, der die Mieter zur Minderung der Miete berechtigt?

Mietminderung wegen Unterschreitung der Wohnfläche auch bei möblierten Wohnungen

Wenn die tatsächliche Wohnfläche die im Vertrag vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10 % unterschreitet, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Mietsache um eine möblierte Wohnung handelt.  Die Möblierung der Wohnung rechtfertige keine geringere Minderung als bei einer leer angemieteten Wohnung, so der BGH.

BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az.: VIII ZR 209/10

Eine sehr hellhörige Wohnung rechtfertigt nicht immer eine Mietminderung

Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem sich eine Mieterin durch die deutlich hörbaren Fußtritte in der Wohnung darüber gestört fühlte und deshalb einen Teil der Miete einbehielt. Dies tat sie laut BGH zu Unrecht, da eine Minderung der Miete im konkreten Fall nicht in Frage kam. Für die Entscheidung spielte es keine Rolle, dass der Schallschutz der Wohnung möglicherweise nicht mehr dem heutigen Standart entspricht.  Entscheidender Punkt war stattdessen, dass es sich um eine ältere Wohnung handelt und diese die Schallschutzrichtlinien einhält, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung üblich waren.

(Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 85/09)

Seite 1 von 2

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén