Das Recht klar und verständlich
In: Mietrecht|Sozialrecht
26 Mrz 2010Der BGH hat entschieden, dass eine einseitige Anpassung der Miete durch den Vermieter zum Zwecke der Kostendeckung bei öffentlich gefördertem Wohnraum zulässig ist, soweit sich herausstellt, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist (Urteil vom 24.3.2010, VIII ZR 177/09).
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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