Das Recht klar und verständlich
In: Arbeitsrecht
27 Mrz 2010Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat entschieden, dass die Kündigung eines bei der Denkmalbehörde beschäftigten Architekten zum Ende der Probezeit wegen mangelnder Körperhygiene rechtmäßig ist. Die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden, so die Kölner Richter.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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