Das Recht klar und verständlich
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keine Rechnung in unbegrenzter Höhe stellen darf, wenn der Kunde eine Option zur automatischen Aufladung bei guthabenüberschreitender Handynutzung gewählt hat. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei nicht vereinbart worden. Folglich hat der Mobilfunkanbieter nur den Anspruch auf die Zahlung einer einmaligen Aufladung, so das Gericht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkanschluss erst dann sperren darf, wenn der Kunde mindestens mit 75 Euro im Verzug ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der noch zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen stehe dem Mobilfunkanbieter danach nicht zu, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der Gegenleistung noch offen stehe, so die Richter.
In: Allgemein
29 Jun 2009Die EU-Kommission hat sich durchgesetzt; ab 2010 gibt es einheitliche Netzteile für Mobiltelefone. Führende Hersteller von Mobiltelefonen haben sich heute auf Micro USB als einheitlichen Standard geeinigt und eine entsprechende Absichtserklärung in Brüssel unterzeichnet.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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