Das Recht klar und verständlich
Die Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit der Begründung, dass man unterhalb der wünschenswerten Frauen-Quote liegt, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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