Das Recht klar und verständlich
Die Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit der Begründung, dass man unterhalb der wünschenswerten Frauen-Quote liegt, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
Wer in einem professionellen Fitnessstudio trainiert, daraf darauf vertrauen, dass sich die Geräte in einem funktionsfähigen Zustand befinden. Den Betreiber des Studios treffen hohe Kontrollanforderungen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so haftet er seinen Kunden für den entstandenen Schaden, so das Landgericht Coburg.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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