Das Recht klar und verständlich
In: Mietrecht
19 Jul 2010Eine im Mietvertrag vereinbarte Klausel, die das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam. Diese Klausel schränkt den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unzulässigerweise pauschal ein, so das Landgericht Berlin.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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