...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: E-Zigarette

E-Zigaretten in NRW Gaststätten erlaubt

e-zigaretteDie sogenannte E-Zigarette beschäftigt in der letzten Zeit immer mehr Gerichte. Diesmal wehrte sich ein Kölner Gastwirt gegen die angekündigte Ordnungsmaßnahme des zuständigen Ordnungsamtes, welches ihm verbieten wollte seinen Gästen den Genuss von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zu verbieten. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat, lesen Sie in diesem Beitrag.

Ist eine E-Zigarette mindestens 1000 mal weniger schädlich als Tabakzigarette

Ist E-Zigarette 1000 mal weniger schädlich als normale Tabakzigarette?Die elektronische Zigarette auch E-Zigarette genannt ist wieder mal Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden. Nachdem das Verwaltungsgericht München neulich darüber entscheiden musste, ob es sich bei E-Zigaretten um Arzneimittel handelt, musste sich diesmal das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage befassen, ob ein Online-Händler die E-Zigarette mit den Worten, sie sei „mindestens 1000 mal weniger schädlich als die Tabakzigarette“ und dass der einzige Schadstoff Nikotin sei, bewerben darf.

E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Diese Werbung hielt der klagende Verband als irreführend und verlangte von dem Händler die Unterlassung. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Händler in erster Instanz.

Sind E-Zigaretten Arzneimittel?

E-ZigaretteElektrische Zigaretten, auch E-Zigarette, rauchlose Zigarette oder elektronische Zigarette ist ein Gerät zum Inhalieren verdampfter Flüssigkeit und daraus sich bildenden Nebels an Stelle von Zigarettenrauch. Ob es sich bei diesen Geräten um Arzneimittel im Sinne des Gesetzes handelt musste sich wiederholt ein deutsches Verwaltungsgericht befasst.

Ein Elektronikhändler aus Bayern bestellte in China eine größere Menge der E-Zigaretten. Bei der Ankunft der Sendung am Münchner Flughafen beschlagnahmten die Beamten des Freistaates Bayern die Ware und fertigten gegen den Importeur eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Nach Auffassung der Behörde wirkt sich das nikotinhaltige Liquid der E-Zigarette pharmakologisch auf den Stoffwechsel aus und beeinflusst dessen Funktionen – damit sei es ein Arzneimittel. Das Verwaltungsgericht München widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass es sich bei E-Zigaretten nicht im Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt. Eine Begründung des Urteils steht noch aus.

VG München, Urteil vom 12.06.2013, Az.: M 18 K 12.5432

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