Das Recht klar und verständlich
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern den Fall Emmely – anders als Vorinstanzen- zu Gunsten der Klägerin entschieden und die ihr ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. Die Klägerin hat zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von 1,30 € bei einem Einkauf eingelöst. Trotz eines schwerwiegenden Vertragsverstoßes konnte das durch drei Jahrzehnte erworbene Vertrauen nicht vollständig zerstört [...]
Ein Arbeitnehmer, der einige private Briefe mit der Frankiermaschine seines Arbeitgebers abgestempelt hatte, erhielt die fristlose Kündigung. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Der Rausschmiss hatte auch vor dem hessischen Landesarbeitsgericht Bestand – Der Schaden, nicht mal fünf Euro.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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