Das Recht klar und verständlich
Nach einem Unfall trifft den jeweiligen Unfallbeteiligen eine Aufklärungsobliegenheit gegenüber seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wird durch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verletzt. Im Ergebnis wird hierdurch der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zunächst leistungsfrei. Eine Aufklärungspflichtobliegenheitsverletzung liegt bei einer Unfallflucht auch dann vor, wenn die Haftungslage eindeutig ist (BGH VersR 2002, 222).
Änderungen im Versicherungsrecht Zum 01.01.2008 ist ein neues (reformiertes) Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurde die Klagefrist von 6 Monaten abgeschafft wonach der Versicherungsnehmer spätestens sechs Monate nach Ablehnung des Versicherers Klage erheben musste damit dieser nicht leistungsfrei wird.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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