Das Recht klar und verständlich
Mit Urteil vom 28.10.2009 – IV ZR 140/08 – entschied der BGH, dass ein bei Abschluss des Versicherungsvertrages getäuschter Versicherer den Versicherungsvertrag als ganzes anfechten und sich von dem Vertrag insgesamt lösen kann. Der Versicherer sei nicht darauf beschränkt den Vertrag insoweit bestehen zu lassen, als er diesen auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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