Das Recht klar und verständlich
Laut gängiger Praxis enthalten viele Verträge mit Fluggesellschaft eine Klausel, mittels der es dem Fluggast verwehrt wird die Beförderungsleistung nur teilweise zu nutzen. Durch diese Klausel soll verhindert werden, dass der Fluggast sich durch den Abschluss mehrer Verträge mit Fluggesellschaften einen Gesamtflug nach dem Baukastenprinzip zusammenstellt.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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