Das Recht klar und verständlich
In: Internetrecht
12 Jan 2011Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss entschieden, dass die Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen sind. Den Urherbern drohen damit Haftstrafen von mindesten sechs Monaten. Das Gericht hat die Angeschuldigten nicht verurteilt, sondern die Vorinstanz verpflichtet die Anklage zu verhandeln. ”Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller [...]
Sehr lehrreich; Danke an die Verbraucherzentrale Bremen
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
Technorati Profile
BlogCatalog
Follow Us!