Das Recht klar und verständlich
In: Erbrecht|Gastbeiträge
Von: Michael.Sauer
30 Dez 2011
Erben mehrere Personen, so bilden Sie eine Miterbengemeinschaft nach den §§ 2032 ff. BGB. Die Miterbengemeinschaft ist eine „Gesamthandsgemeinschaft“. Das bedeutet, dass der Nachlass vom Eigenvermögen der Miterben zu trennen ist, er ist ungeteiltes gemeinschaftliches Sondervermögen der Miterben. Kein Miterbe kann über einzelne Gegenstände des Nachlasses alleine verfügen, sondern nur gemeinschaftlich mit den anderen. Die Miterbengemeinschaft ist grundsätzlich auf Auseinandersetzung, sprich auf Abwicklung aller offenen Rechtsbeziehungen und verhältnismäßige Teilung entsprechend der Erbteile angelegt. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit diese nicht ausnahmsweise durch Anordnung des Erblassers oder Vertrag unter den Miterben (maximal für 30 Jahre) ausgeschlossen worden ist. Ist eine gütliche Einigung über die Erbauseinandersetzung nicht möglich, so kann die Auseinandersetzung – gegebenenfalls durch Teilungsversteigerung – gerichtlich durchgesetzt werden.
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Für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten ab Januar neue Lohnuntergrenzen. Gemäß der Verordnung, die zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne: vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012 in den neuen Bundesländern 7,01 € in den übrigen Bundesländern 7,89 €. Auch im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk gelten ab Januar neue Verordnungen. Dachdecker bekommen dann bundesweit einheitlich 11 €, Gebäudereiniger in Westdeutschland (incl. Berlin) mindestens 8,82 € und in den neuen Ländern 7,33 €.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits ab erstem Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf “billiges Ermessen” zu überprüfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.
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